
09-06-2004, 19:27
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am 1/7/2002 um 11:21
Hallo,
danke für das Lob, ich werde mich bemühen, auch weiterhin alle Fragen zu beantworten!
zu Deiner Frage:
sehr viel genaueres kann ich im Augenblick auch nicht sagen, da das Gesetz jas noch nicht beschlossen ist, und ich daher die endgültige Version noch nicht kenne.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis "Student" muss man aber vermutlich den Titel nicht ändern. Wie viel bzw wann man genau arbeiten darf, kann ich hoffentlich so gegen Ende Juli genauer erklären, derzeit sieht es aber so aus, dass man selbständig möglicherweise auch das ganze Jahrt geringfügig arbeiten kann, unselbständig aber nur 3 Monate im Jahr (leider noch ohne Gewähr)
lg
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Michael Krenn
helping hands
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