
09-09-2004, 03:07
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am 24/2/2003 um 09:53
Lieber Manuel,
das ist ein Beratungsforum, Deine Frage ist also hier richtig, soweit ich kann, werde ich alle Fragen hier gerne beantworten!
weißt Du, welchen Aufenthaltstitel DEin Freund hat - ich nehme an, eine "Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck".
WEnn er soviel verdient, dass sein Unterhalt dadurch abgedeckt werden kann, und er nicht vorbestraft ist, kann er nach 10 Jahren Hauptwohnsitz einen antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.(in Wien im Rathaus).
dadurch, dass es keinen vernünftigen Rechrtsschutz gibt, ziehen sich die Verfahren allerdings sehr in die Länge;
ich bin mir bei den Farben nie ganz sicher - grün ist glaube ich der Befreiungsschein - damit kann man in ganz Ö arbeiten , was man man will, wird jeweils auf 5 Jahre ausgestellt - wenn man nicht allzulang arbeitslos ist, hat man einen Anspruch auf Verlängerung.
vermutlich könnte Dein Freund auch einen Antrag auf Niederlassungsnachweis stellen - dann kann er auch ohne weitere arbeitsrechtliche Bewilligung in ganz Ö unbefrsitet arbeiten!
ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben - weitere Fragen poste bitte hier oder scdhick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email]
lg
Johannes
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Michael Krenn
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