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  #1  
Alt 09-09-2004, 03:08
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard ungsmail: Verwaltungsverfahrensgesetz am 22/2/2003 um 02:13

Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus gegebenen Anlaß möchte ich folgende Fragen stellen:
EU-Bürger ist mit Rumänin seit 12.02 verheiratet. Zur gleichen Zeit Antragstellung auf Niederlassungsbewilligung. Die Ehefrau hat Arbeit gefunden, darf aber bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Visum) nicht arbeiten.
Laut Auskunft der Fremdenpolizei kann diese Bewilligung Monate dauern.
1. Gilt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz?
2. Ist hier ein Devolutionsverfahren möglich?
Ich vermutete, dass der Antrag abliegt, (Unterlagen waren alle in Ordnung) und dadurch dem Staat Steuern entfallen.
Können Sie mir sagen, wie man eine beschleunigte Abwicklung des Antrages auf Niederlassungsbewilligung erreicht?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
E.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 03:08
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 24/2/2003 um 10:06

ja, das AVG gilt; ebenso kann man nach Ablauzf von 6 monaten einen Devolutionsantrag an die sicherheitsdirektion stellen (ganz normal nach § 73 AVG).
Erfahrungsgemäß macht das die Sache aber nicht schneller - selbst bei zulässigem Devolutionsantrag hat ja die Oberbehörde wieder 6 Monate Zeit) - wenn knapp 6 Monate um sind, melden Sie sich am besten bei der Frememnpolize und lassen durchklingen, dass bald ein Devolutionsantrga möglich sei;

Dass die Ehefrqau bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht arbeiten darf, würde ich nicht so sehen.

Gemäß §1 Abs 2 lit l sind Ehegatten von EWR Bürgern dann vom auslBG ausgenommen, wenn sie "zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind".
Grundsätzlich sind Ehegatten von EWR BürgerInnen zum Aufenthalt berechtigt, der Titel (die Niederlassungsbewilligung) ist ein dekarativer Titel.

die beste Vorgangsweise hier: es gibt eine Bestätigungt gemäß § 3 Abs 8 AuslBG, die belegt, dass man vom AuslBG ausgenommen ist - mit Heiratsurkunde und Bestätigung der Antragstellung zur regionalen AMS Geschäftstelle gehen und diese Besätigung verlangen. Wenn das nicht funktioniren sollte, teile mir da bitte mit

weiter Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email].

lg


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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