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  #1  
Alt 09-09-2004, 03:09
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard niederlassungsbewilligung am 24/2/2003 um 09:37

Hi!
Ich bin Bulgarin,seit 6 Iahren in Österreich,am Anfang habe ich Studentenvisum gehabt,seit ung.3 Iahren nur Einreichsbestätigung,dass ich einen Antrag bei MA20 auf Niederlassungsbewilligung gestellt habe auf Grund Gewerbeschein für Kleintransport.Früher gab es eine Quote,auf die man an der Reihe warten sollte,jetz aber existiert Europaabkommen,unter welchen man fallen muss,und wenn nicht -bekommt er sofort eine Absage und muss nach Hause,obwohl Gewerbescheine vorhanden sind.Meine Frage ist was für Ding ist dieser Europaabkommen und unter welchen Voraussetzungen fällt man runter und hätte ich auch diese Chans,wenn ich schon einen Gewerbeschein für Kleintransprot und Konssetion für Gastronomie und Turismus habe?
Danke!
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  #2  
Alt 09-09-2004, 03:09
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 24/2/2003 um 09:38

Hallo,

ja; welches Gewerbe Du ausübst, ist in diesem Fall egal.
Wichtig ist, dass Du nachweist, dass Du vmit deinem Unternehmen soviel Geld erwirtschaften kannst, dass Du davon Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Dann hast du mE einen Anspruch auf Erteilung einer (quotenfreien) Niederlassungsbewilligung.
am besten, Du meldest Dich bei Deinem Referenten/ bzw Referentin.

Das Europabekommen dient dazu, die Ansiedelung von Gesellschaften und Selbständigen zu erleichtern.

weiter Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail!

lg


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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