
09-09-2004, 03:11
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Aufenthaltsbewilligung am 24/2/2003 um 18:30
Hallo,
ein Bekannter aus dem Iran hat mich gebeten ihm zu helfen. Er is seit 30 Jahren in Ö, und mit einer Österreicherin verheiratet. Er hat seitdem eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung. Er will sich jetzt scheiden lassen - und hier die Frage: was passiert im Falle der Scheidung mit der unbefristetetn Aufenthaltsbewilligung, die er aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin bekommen hat??? Bleibt diese unverändert aufrecht?
Kann er für 2-3 Jahre zurück in den Iran, und wenn er wiedkommt behält er seine Aufenthaltsbewilligung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank,
mfG
Ines
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