
09-09-2004, 03:13
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am 25/2/2003 um 12:09
Lieber Paul,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage beantworten kann.
Hat sie bereits die Zulassung zum Studium in Österreich beantragt? das könnte insofern eilig sein, da für Inskriptionen für ausländische StudentInnen andere Fristen gelten als für österr Studierende. Bitte erkundige Dich sehr bald!
mE müssten Kopien reichen, laut AVG kann die Behörde aber, wenn sie der Ansicht ist, dass sie nicht nachvollziehen können, ob die Kopei mit dem Original übereinstimmt, das Original verlangen.
Sind die Kopien von der Uni in Russland beglaubigt (in dem Sinne, dass die mit dem Original übereinstimmen?)
Am besten wäre es vermutlich, Du wendest dich an Deine ÖH. Ich kann nämlich in diesem Bereich ledier keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen!
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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