
09-09-2004, 03:18
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am 11/3/2003 um 14:38
Hallo,
nein, Du musst kein Gesundheitszeugnis vorlegen; das gilt nämlich nur für Personen, die nach dem 1.1.2003 einen Erstaufenthaltstitel bekommen. (§ 8 Abs 6 FrG), auch da gibts diverse Ausnahmen,
das Gesundheitszeugnis bleibt Dir also erspart;
lg
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Michael Krenn
helping hands
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