
09-06-2004, 19:31
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am 3/7/2002 um 08:27
um Dir auskunft geben zu können, brauche ich noch einige Informationen:
Hast Du eine "Aufenthaltserlaubnis (AE) für Studenten" (oder einen anderen Titel)?
wenn ja, hattest Du diesen immer schon, oder früher einen anderen Aufenthaltstitel?
Wenn Du eine AE für Studenten hast, wird es leider nur schwer möglich sein, zu arbeiten. Zu diesem Zweck musst Du Deinen Aufenthaltstitel ändern. Um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten, mit der Du auch arbeiten darfst, musst Du eine qualifizierte Arbeitskraft sein. Als erstes muss eine Firma für dich eine "Sicherungsbescheinigung beim AMS beantragen. Mit dieser müßtest Du bei der MA 20 eine Niederlassungsbewilligung beantragen (diese ist leider quotenpflichtig, es gibt leider nur noch die Quote für Schlüsselkräfte).
Weitere Fragen poste bitte einfach hier im Forum!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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