
09-09-2004, 03:19
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am 3/3/2003 um 09:20
Hallo Nina,
einen Fixbetrag kann man leider nicht angeben;
EUR 508 sind aber sicherlich zu hoch, da ja das Einkommen nicht der überwiegenden Deckung des Lebensunterhaltes" dienen darf.
Solche Zahlen stammen vermutlich aus den einzelnen Durchführungserlässen, die kann man aber leider immer nur im Zusammenhang mit den Gesetzen lesen...
Bitte gib mir Bescheid, wenn ich zu unverständlich war!
lg
Johannes
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Michael Krenn
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