
09-09-2004, 03:25
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am 20/3/2003 um 12:06
Hallo,
schneller geht auf alle Fälle ein Visum; den Antrag auf Niederlassungsbewilligung kann man danach auch im Inland stellen (sdeshalb, weil derjenige ja nachher als Angehöriger einer Österreicherin begünstigt ist).
Allerdings hat man auf ein Visum keinen Rechtsanspruch.
Auf eine Niederlassungsbeilligung hat man diesen schon (außer DEin Mann ist eine massive Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zB oftmals vorbestraft).
Am vernünftigsten ist, Igr berantragt ein Visum; wenn ihr das nicht bekommt (weil die Botschaft hier machen kann, was sie will), dann könnt ihr immer noch die Niederlassungsbewiligung dierkt bei der Botscahft beantragen. Das kann aber ledier ziemlich lange dauern (ua desahlb, weil die Botschaft in diesem Verfahren nur Briefkasten ist und der antrag in Österreich bearbeitet wird, wogegen das Visum direkt von der Botschaft ausgestellt wird).
Ich hoffe, ich habe deine Frage beantwortet, bei weiteren poste bitte hier oder schick mir ein mail an
[email]helphand@gmx.at[/email]
lg
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Michael Krenn
helping hands
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