
09-09-2004, 03:28
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am 20/3/2003 um 14:45
Hallo,
theoretisch ist das möglich.Das Problem ist meist, dass die MA 61 der Meinung ist, dass der notwendige Unterhalt nicht von dritter Seite kommen darf.
Deine Arbeit ist ein bißchehn in einer Grauzone - schließlich gehst Du in Österreich einer Erwerbstätigkeit nach, allerdings nicht in der Form, dass Du die Aufenthaltserlaubnis dafür benötigen würdest - schließlich könntest du die Arbeit überall auf der Welt machen.
Du könntest versuchen, Schriftstücke von Unternehmen zu erhalten, dass sie Dich sofort anstellen würden, wenn Du nur bereits österr. Staatsbürger wärst - damit kann man den gesicherten Unterhalt nachweisen!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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