
09-09-2004, 03:29
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am 24/3/2003 um 13:19
Lieber Kaan,
am besten ist es, Du beantragst so schnell wie möglich eine Niederlassungsbewilligung.
Trotzdem, arbeiten darfst du bereits jetzt. Zur Bestätigung kannst du Dir vom AMS einen Zettel holen, auf dem sie Dir bestätigen, dass du als Ehegatte einer Österreicherin vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen bist. Das AMS stellt sich allerdings manchemal taub und stellt diese Bestätigungen nicht aus. Das ändert aber nichts daran, dass Du arbeiten darfst.
Wenn Du Dich (hoffentlich nicht bald) scheiden lassen möchtest, kannst Du in aller Regel in Österreich bleiben, der Status wird sich allerdings ein wenig verschlechtern.Die wichtigsten Voaussetzungen wären dann eine Arbeit und eine Wohnung, dann kannst du auch nach der Scheidung in Ö bleiben.
Ich hoffe, ich habe ein wenig geholfen, weitere Fragen poste bitte hier oder sdhick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email]
Liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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