
09-29-2005, 09:56
|
|
|
Die Sache ist aus zwei gründen schwierig:
a) als nicht EWR-Bürgerin brauchen Sie, um afu einer öst. Univ. zugelassen zu werden, zuerst eine Universitätszulassung aus Ihrer Heimat.
b) als nicht EWR-Bürgerin brauchen Sie, um in Ö leben und arbeiten zu können, einen Aufenthaltstitel. Dabei ist ein aufenthaltstitel für Studenten- nach erfolgreicher Zulassung im Heimatstaat- noch am leichtesten zu bekommen.
mfg
Michi, hh
|