
09-09-2004, 18:31
|
|
|
am 7/4/2003 um 08:30
Liebe Anetta,
auschließemn kann man leider nicht, dass Dein Verfahren in Gefahr ist:
es ist nämlich für die Behörde auch möglich, einen Zusicherungsbescheid zu widerrufen, wenn Du die Vorausetzungen nicht mehr erfüllst.
Arbeitslosengeld ist allerdings kein Almosen des Staates, sondern eine Versicherungsleistung, das heißt, bei Dir ist jetzt der Versicherungsfall jetzt eingetreten.
Darauf zu verichten ist nicht sinnvoll (ich weiß jetzt ad hoc gar nicht, ob das rechtlich überhaupt möglich ist).
Natürlich ist es am besten, wenn Du bald wieder Arbeit hast. Im Augenblick allerdings brauxhst du nicht verzweifelt sein; setzte ganz normal das Verfahren in Gang, mit dem Du Deine alte Staatsbürgerschaft zurücklegst.
Sofort muss man auch der Behörde auch nicht melden, dass man arbeitslos ist. Zwar solte man es, allerdings muss das nciht am nächsten Tag sein!
Liebe Grüße
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|