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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:31
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Einbürgerungsverfahren in Gefahr? am 3/4/2003 um 22:15

Hallo!
Bin ganz verzweifelt...
Nach mehr als 1 Jahr warten, habe gestern das OK zur Einbürgerung bekommen und sollte zur Botschaft gehen und meine derzeitige Staatsbürgerschaft niederlegen.
HEUTE WURDE ICH OHNE MEINEM VERSCHULDEN GEKÜNDIGT!
ICH BIN VERPFLICHTET DIES AUCH DER MA 61 ZU MELDEN.
:0
IST DAMIT DAS ABSCHLIESSEN DES EINBÜRGERUNGSVERFAHRENS IN GEFAHR????? ERHALTE ICH ALSO KEINE STAATSBÜRGERSCHAFT BIS ICH EINE NEUE STELLE GEFUNDEN HABE. EINE DER GRUNDVORAUSSETZUNGEN IST JA, DASS MAN EINEN GESICHERTEN LEBENSUNTERHALT HAT.
KANN MEIN ARBEITENDER MANN ODER ICH SELBST MIT MEINEM SPARBUCH FÜR EIN GESICHERTES LEBENSUNTERHALT AUFKOMMEN? SOLL ICH AUF DAS ARBEITSLOSEN GELD VERZICHTEN (um die Soz.leistungen nicht zu konsumieren)? WANN MUSS ICH DEN ARBEITVERLUST DER BEHÖRDE MELDEN?
WAS SOLL ICH TUN?
DANKE!
Anetta
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:31
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 7/4/2003 um 08:30

Liebe Anetta,

auschließemn kann man leider nicht, dass Dein Verfahren in Gefahr ist:
es ist nämlich für die Behörde auch möglich, einen Zusicherungsbescheid zu widerrufen, wenn Du die Vorausetzungen nicht mehr erfüllst.

Arbeitslosengeld ist allerdings kein Almosen des Staates, sondern eine Versicherungsleistung, das heißt, bei Dir ist jetzt der Versicherungsfall jetzt eingetreten.
Darauf zu verichten ist nicht sinnvoll (ich weiß jetzt ad hoc gar nicht, ob das rechtlich überhaupt möglich ist).

Natürlich ist es am besten, wenn Du bald wieder Arbeit hast. Im Augenblick allerdings brauxhst du nicht verzweifelt sein; setzte ganz normal das Verfahren in Gang, mit dem Du Deine alte Staatsbürgerschaft zurücklegst.

Sofort muss man auch der Behörde auch nicht melden, dass man arbeitslos ist. Zwar solte man es, allerdings muss das nciht am nächsten Tag sein!

Liebe Grüße


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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