
09-09-2004, 18:32
|
|
|
Hallo,
Du musst eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Diese erhälst du erst einmal für ein Jahr. Nach 2 Jahren kannst du einen Niederlassungsnachweis beantragen. Das ist nichts anderes als die frühere unbefristete Niederlassungsbewilliung.
Bitte lass Dich nicht beunruhigen. Solltet ihr euch wirklich schieden lassen (was ich euch nicht wünsche) und du hast einen Aufenthaltstitel (also die Niederlassungsbewilligung), kannst Du in aller Regel auf eine andere Niederlasssungsbewilligung umsteigen, wenn Dui einen Job und eine Wohnung hast. (aber ich hoffe, Beratung in diese Richtung benötrigst Du nicht).
Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig geholfen!
liebe Grüße
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|