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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:31
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard neiderlassungsnachweis am 8/4/2003 um 11:18

hallo..ich bin iraner.(aram).und verheiratet seit einem monat mit einer ösbürgerin..ich habe d visum..4 monatlich..muss ich niederlassungsbewilligung oder niederlassungsnachweis beantragen? ich bin im moment in österreich..was ist unterschwied zwischen niederlasungbewilligung und niederlassungsnachweis?..ein bekannter hat mir gesagt ::wenn du dich binnen 2 jahre scheiden laesst..dann schiebt dich die fremden polizei ab!!wir denken uns nie scheiden lassen..aber..diese gedanke verhindert dass ich mich besser fühle..in österrereich....wann kann ich eine unbefristete niederlassung(sitz) haben? wenn sie mich informieren..werd ich mich freuen..danke
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:32
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hallo,

Du musst eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Diese erhälst du erst einmal für ein Jahr. Nach 2 Jahren kannst du einen Niederlassungsnachweis beantragen. Das ist nichts anderes als die frühere unbefristete Niederlassungsbewilliung.

Bitte lass Dich nicht beunruhigen. Solltet ihr euch wirklich schieden lassen (was ich euch nicht wünsche) und du hast einen Aufenthaltstitel (also die Niederlassungsbewilligung), kannst Du in aller Regel auf eine andere Niederlasssungsbewilligung umsteigen, wenn Dui einen Job und eine Wohnung hast. (aber ich hoffe, Beratung in diese Richtung benötrigst Du nicht).

Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig geholfen!

liebe Grüße


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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