
09-09-2004, 18:32
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Hallo,
im Aslyverfahren muss man die Bedrohung nicht nachweisen, sondern nur glaubhaft machen.
De Facto ist es allerdings leider sehr schwer, tatsächlich als Flüchtling anerkannt zu werden.
Wenn aber Dein Fraund sich bedorht fühlt, dann kann er natürlich einen Asylantrag in Österreich stellen.
Ob er Asylerhält, ist dann Gegenstand des Verfahrens.
Sollte das Asylverfahren negativ ausgehen, wird wohl eine Auswesiung oder ein Aufenthaltsverbot die Folge sein - das kann allerdingslängere Zeit dauern.
Liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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