
09-09-2004, 18:33
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am 8/4/2003 um 08:36
Hallo,
wichtig wäre vzu wissen, ob deine Freundin mit einem österreichischen Staatsbürger oder mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet ist.
Im ersten Fall dürfte es kein Problem bei einer Scheidung geben, wenn sie eine Arbeit hat und einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft - ihr müsstet also einen Untermietvertrag oder machen.
wenn sie mit einem Österreicher verheiratet ist, benötigt sie allerdings gar keine Arbeitsgenehmigung - also auch keine unbefristete, ich versthee auch nicht ganz, wie im Pass drinstehen kann, dass sie solange in Österreich bleiben kann, solange sie verheiratet ist - in dem Fall, dass sie mit einem Österreicher verheiratet ist, müsste stehen: "Familiengemeinschaft mit Österreicher".
Nach einer Scheidung kann sie den Zweck ändern, wen sie arbeitet und eine Wohnung hat - den Job, den sie vor der Scheidung gemacht hat, kann sie weiterhin bewilligungsfrei weitermachen, nur wenn sie Job wechseln möcjte, benötigt sie eine arbeitsrechtliche Bewilligung.
Wenn sie nicht mit einem österr. Staatsbürger verheiratet ist, könnte es knaspp werden, da in diesem Fall ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 4 Jahren ab Erteilung der Erstniederlassungsbewilligung einsetzt .
Ich hoffe, ich habe euch ein webnig geholfen; weitere Fragen poste bitte einfach hioer oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !
Liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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