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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:37
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Arbeit am 21/4/2003 um 13:29

Hallo!
Ich hätte einige Fragen bez. Arbeiten in Österreich. Ich bin seit Juli 1996 als Studentin in Österreich. Ich habe die ungarische Staatsbürgerschaft. Im Jahre 1996 und 1997 habe ich eine Aufenthaltsbewilligung für den Zweck "Studium" bekommen, danach jedes Jahr eine "Aufenthaltserlaubnis für Studium". Ich bin jetzt mit meinem Studium "Internationale Wirtschaftswissenschaften" fertig geworden, bin aber weiterhin als Studentin inskribiert. Ich habe einen Werkvertrag, womit ich aber nur auf Erfolgsbasis ausbezahlt werde. Ich habe folgende Fragen:

1.) Welche Möglichkeiten gibt es für mich, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten?

2.) Gibt es Erleichterungen für mich (ich bin schon seit sechseinhalb Jahre hier)?

3.) Ist es fix, dass man 643 Euro im Monat als Studentin verdienen kann? Bin alleinstehend. Wovon hängt es ab, wieviel man verdienen kann? (Von welcher Gesamtsumme geht man dabei aus, wenn man von monatlichen Lebensunterhalt spricht?) Ist es in brutto oder netto?

4.) Kann man eine Beschäftigungsbewilligung und einen Werkvertrag (muss ja nicht beim AMS gemeldet werden) zugleich haben?

Danke, dass Du meine Fragen beantwortest!

Krisztina
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:37
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 23/4/2003 um 10:54

Hallo Krisztina,

1)
das kommt darauf an, ob Du eine Beschäftigungsbewilligung als Studentin haben möchtest oder ob Du nach dem Studium in Österreich langfristig arbeiten möchtest.
Im ersteren Fall muss ein Arbeitgeber für Dich eine Besschäftigungsbewilligung beantragen. DAbei sollte man erwähnen (am Antragsformular), dass Du eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten hast., zu den Verdienstgrenzen siehe unten.

Wenn Du langfrisdtig hier arbeiten möchtest, musst Du den Aufenthaltszweck ändern in eine Niederlassungsbewiligung als Schlüsselkraft. Da Du ein abgeschlossenes Studium hast, ist das wichtigste, dass ein Arbeitgeber bereit ist, Dir EUR 2020 als Bruttoeinkommen zu zahlen (allerdings nur im ersten Jahr). Man kann auch selbständige Scvhlüsselkraft werden,
Wenn Du mehr Infos darüber brauchst, schicke mir b itte ein mail oder poste nochmal hier.

2)
leider nein, da man laut Behörde mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht als integreirt gelten kann (vom Gesrtzeswortlaut ist eine Aufenthaltserlaubnis ja nur mittelfristig).
In einer etwaigen Berufung könnte man das schon anführen;

3)
die EUR 643 halte ich leider insgesamt für zuviel, zwar meinrt das AMS, dass bis zu dieser Grenze Beschäftigungsbewiligungen ausgestellt werden können (wenn sonst die Voraussetzungen gegeben sind), fremdenrechtlich aber darf man nur soviel verdienen, dass das Einkommen nicht überweigend zur Deckung des Lebensunterhaltes dient - bei einem Gesamtunterhalt von EUR 5000 kannst du etwa 2500 verdienen, wenn Du mehr Geld von driter Seite bekommst, entsprechend mehr. Lieder kann ich nich immer keine Erfahrungswerte dazu kiefern, ich hoffe, dass ich bald konkretere Audkunft geben kann.
Ausgehend vom Gesetzeswortlaut würde ich meinen, dass es Nettobeträge sind, allerdings ist das bei diesen Beträge ja fast gleich.

4)
ja, kann man; nur darf dann insgesamt eben das Einkommen nicht überwiegend der Dekcung des Lebensunterhaltes dienen. auich muss der "ausshließliche Zweck des Studiums" immer im Vordfergrund stehen.

Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig geholfen, weitere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !

lg





____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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