
09-09-2004, 18:37
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am 23/4/2003 um 10:54
Hallo Krisztina,
1)
das kommt darauf an, ob Du eine Beschäftigungsbewilligung als Studentin haben möchtest oder ob Du nach dem Studium in Österreich langfristig arbeiten möchtest.
Im ersteren Fall muss ein Arbeitgeber für Dich eine Besschäftigungsbewilligung beantragen. DAbei sollte man erwähnen (am Antragsformular), dass Du eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten hast., zu den Verdienstgrenzen siehe unten.
Wenn Du langfrisdtig hier arbeiten möchtest, musst Du den Aufenthaltszweck ändern in eine Niederlassungsbewiligung als Schlüsselkraft. Da Du ein abgeschlossenes Studium hast, ist das wichtigste, dass ein Arbeitgeber bereit ist, Dir EUR 2020 als Bruttoeinkommen zu zahlen (allerdings nur im ersten Jahr). Man kann auch selbständige Scvhlüsselkraft werden,
Wenn Du mehr Infos darüber brauchst, schicke mir b itte ein mail oder poste nochmal hier.
2)
leider nein, da man laut Behörde mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht als integreirt gelten kann (vom Gesrtzeswortlaut ist eine Aufenthaltserlaubnis ja nur mittelfristig).
In einer etwaigen Berufung könnte man das schon anführen;
3)
die EUR 643 halte ich leider insgesamt für zuviel, zwar meinrt das AMS, dass bis zu dieser Grenze Beschäftigungsbewiligungen ausgestellt werden können (wenn sonst die Voraussetzungen gegeben sind), fremdenrechtlich aber darf man nur soviel verdienen, dass das Einkommen nicht überweigend zur Deckung des Lebensunterhaltes dient - bei einem Gesamtunterhalt von EUR 5000 kannst du etwa 2500 verdienen, wenn Du mehr Geld von driter Seite bekommst, entsprechend mehr. Lieder kann ich nich immer keine Erfahrungswerte dazu kiefern, ich hoffe, dass ich bald konkretere Audkunft geben kann.
Ausgehend vom Gesetzeswortlaut würde ich meinen, dass es Nettobeträge sind, allerdings ist das bei diesen Beträge ja fast gleich.
4)
ja, kann man; nur darf dann insgesamt eben das Einkommen nicht überwiegend der Dekcung des Lebensunterhaltes dienen. auich muss der "ausshließliche Zweck des Studiums" immer im Vordfergrund stehen.
Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig geholfen, weitere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !
lg
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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