
09-09-2004, 18:38
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am 24/4/2003 um 09:54
Möglicherweise kommt eine Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung in Betrracht.
DAzu müsste ich allerdings erst genauer wissen, wie eine Schule für Logopadie aufgebaut ist, insbesondere wieviel Praktika man hier machen muss und ob das quasi ein geregleter Schulbetrieb wäre. (durch die Umformulierung des § 7 Abs 4 Z 1 FremdenG ist das nicht mehr ganz sicher).
Auf jeden Fall würde eine Zulassung zur Schule an erster Stelle stehen. Dann bräuchtest Du einen gesicherten Unterhalt, eine Krankenverischerung, eine Wohnung (bzw Studentenheimzimmer), und eine Gesundheitszeugnis und Strafregisterauszug. Den Antrag musst Du in der Regel im Ausland stellen.
Für weitere Informationen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !
lg
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Michael Krenn
helping hands
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