
09-09-2004, 18:39
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am 28/4/2003 um 11:09
Hallo,
als Assistenz kannst Du in der Regel eine "Niederlassungsbewilligung ausgenommen AuslBG" erhalten, die Du ja bereits beantragt hast.
Eine Bestätigung der Polizei muss deswegen vorhanden sein, weil jede BEhörde beurteilen mus (hier also die MA 20), dass Du keine "Gefahr der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" bist.
Beschleunigen kannst du das leider nicht wirklich.- Anspruch auf einen Bescheid hat man nämlich leider erst nach 6 Monaten.
Liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
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