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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:40
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Niederlassungsbewilligung am 30/4/2003 um 08:58

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Niederlassungsbewilligung und zwar:

Mein Mann (Serbischer Staatsbürger) hat nach unserer Heirat ein D-Visum für 6 Monate erhalten.

Vor dem Antrag, habe ich eine private Krankenversicherung für 3 Monate für Ihn abgeschlossen, die im April ausgelaufen ist.

Er hat kurz gearbeitet, jedoch hat ihn der Arbeitgeber leider nicht angemeldet, worauf er gekündigt hat.

Da wir uns darauf verlassen haben, dass der Arbeitgeber ihn auch bei der WGKK anmeldet, habe ich ihn daweil nicht mitversichert bei mir.

Nächste Woche werde ich ihn mitversichern lassen und dann demnächst auch die NB beantragen.

1) Könnte es Probleme geben, weil ich ihn erst jetzt mitversichert habe, so dass man ihn die NB nicht ausstellt?

2) Er arbeitet nicht - wäre dies auch ein Problem (wg NB)??

Ich hoffe ihr könnts mir bald antworten.

Auf jeden Fall vielen Dank im vorraus und lg,
S.T.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:41
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Es ist soweit ich weiss ein Pflich tin Österreich versichert zu sein.
Es ist empfehlenswert dies schnell wieder abzuschliessen.

Es ist wichtig dass man so schnell wie möglich die Versicherung wieder abschliesst, und die Möglichkeit in der GKK zu suchen vielleicht die alte Zeiten rückgängig versichern zu lassen,.

mehr Infos bekommst du sicher noch von Johannes.

lg und viel Erfolg.
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  #3  
Alt 09-09-2004, 18:41
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 30/4/2003 um 13:54

Hallo,

es stimmt, dass man in Österreich versichert sein muss, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten.

Ich nehme an, Du bist österreischische Staatsbürgerin, meine Antwort bezieht sich darauf, wenn das nicht stimmen sollte, teile mir das bitte mit.

Wenn Dein Mann in Österreich NACH der Heirat gearbeitet hat, ist das grundsätzlich o.k. Der Arbeitgeber muss ihn in diesem Fall anmelden und versichern. Wenn er das nicht getan hat, könnt ihr euch an die Arbeiterkammer wenden, diese wird dann - wenn alles belegbar ist - die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten. wenn ihr das nicht wollt, macht das auch nichts.

Wichtig ist, dass er bald versichert ist (schon wegen seiner eigenen Sicherheit; ein Bett im Spital kostet bis 1000 EUR pro Tag, und das hoen sie sich zurpck ,wenn man nicht versichert ist), das ist auch wichtig, wenn die Niederlassungsbewilligung beantragt wird. Ein kurzes Loch schadet hier nicht.

Das er nicht arbeitet, ist dann kein Problem, wenn der Unterhalt insgesamt gesichert ist, wenn also zB Dein Einkommen groß genug ist, dass ihr beider davon leben könnt.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter, weitere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email].

Liebe Grüße



____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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  #4  
Alt 09-09-2004, 18:41
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 30/4/2003 um 14:16

Hi,

danke für die schnelle Antwort - also ja ich bin Österreicherin.

Also er hat nach der Heirat gearbeitet, und nachdem wir erfahren haben dass der Arbeitgeber in nach 10 Tage noch immer nicht angemeldet hat (klar - auf diese Art und Weise macht er mehr Kohle, nur zahlen die Arbeitnehmer drauf...), hat er sozusagen gekündigt.

Er war bis zum 3. April privat versichert und heute bin ich zur WGKK "gerannt" und habe ihn mitversichert - insgesamt war er also 26 Tage nicht versichert.

Es ist mir schon klar, dass es sehr teuer gewesen wäre, wenn er zb im Krankenhaus gelegen wäre oder derartiges, nur wie gesagt, wir haben uns auf dem Arbeitgeber verlassen..

Das einzige vor dem ich eben Angst habe, ist dass er wg diesen 26 Tagen keine NB erhält..

Was glaubst du - sind 26 Tage zuviel??

lg,
S.T.
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  #5  
Alt 09-09-2004, 18:42
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 30/4/2003 um 15:03

nein, dac braucht ihr keine Sorgen haben. Die Niederlassungsbewilligung kann in eurem Fall nur verweigert werden, wenn Dein Mann eine "Gefährdung der öffentichen Ordnung und Sicherheit" darstellt". Nach der Rechtsprechung muss diese ein "Grundinteresse der Gesellschaft" berühren. - die Geahr ist eigentluch nur bei gravierenden strafrechtlichen Verurteilungen gegeben.

lg


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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