
09-09-2004, 18:41
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am 30/4/2003 um 13:54
Hallo,
es stimmt, dass man in Österreich versichert sein muss, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten.
Ich nehme an, Du bist österreischische Staatsbürgerin, meine Antwort bezieht sich darauf, wenn das nicht stimmen sollte, teile mir das bitte mit.
Wenn Dein Mann in Österreich NACH der Heirat gearbeitet hat, ist das grundsätzlich o.k. Der Arbeitgeber muss ihn in diesem Fall anmelden und versichern. Wenn er das nicht getan hat, könnt ihr euch an die Arbeiterkammer wenden, diese wird dann - wenn alles belegbar ist - die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten. wenn ihr das nicht wollt, macht das auch nichts.
Wichtig ist, dass er bald versichert ist (schon wegen seiner eigenen Sicherheit; ein Bett im Spital kostet bis 1000 EUR pro Tag, und das hoen sie sich zurpck ,wenn man nicht versichert ist), das ist auch wichtig, wenn die Niederlassungsbewilligung beantragt wird. Ein kurzes Loch schadet hier nicht.
Das er nicht arbeitet, ist dann kein Problem, wenn der Unterhalt insgesamt gesichert ist, wenn also zB Dein Einkommen groß genug ist, dass ihr beider davon leben könnt.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter, weitere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email].
Liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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