
09-09-2004, 18:44
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am 12/5/2003 um 13:24
ganz richtig;
eine VErpflichtungserklärung wird unbedingt notwendig sein. Sie muss auch jedenfalls versichert sein - wiochtig ist hier nur, dass der Versicherungsschutz Österreich umfasst, wie oder bei welcher Versichrerung, ist egal.
Weiters musst du eine Gehaltsbestätigung von Dir vorlegen, damit die Behörde seieht, dass Du auch in der Lage bist, dich zu verpflichten.
Weiters einen Mietvertrag und einen Meldezettel von dir;
sonst wird z.T. von Botschaft zu Botschaft unterschiedliche Sachen verlangt.
Das Problem ist ganz allgemein, dass man auf ein Visum keinen Rechtsanpruch hat - die Botschaft hat daher de facto "Narrenfreiheit".
Übrigens Achtung bei einer Verpflichtungserklärung: die ist sehr weitgehend; du verpflichtest dich nict nur zu Unterhalt und Wohnung sondern auch dazu, jedem öffentlichen Rechtsträger (zB Polizei) jeden Schafden zu ersetzen, er in Zusammenhang mit dem Besuch auftritt - das kann theoretisch bis zu Schubhaft- und Abschiebe kosten gehen, wenn sie nicht rechtszeitg ausreist.
lg
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Michael Krenn
helping hands
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