
09-09-2004, 18:45
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am 12/5/2003 um 11:38
Hallo,
leider nein;
wenn Du durchgehend eine Aufenthaltseerlaubnis für Studenten gehabt hast, kann man allein aus dem Grund, dass man seit fünf Jahren in Österreich ist, keine Niederlassungsbewilligung erhalten.
In Deinem Fall dürfte es daher leider dabei bleiben, dass Du die SChlüsselkrfaftkriterien erfüllen musst, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten.
Wenn Du möchtest, kannst Du meinr geren ein mail mit Deiner genauen Situation schicken, dann kann ich
Deine Chancen und Möglichkeiten besser beurteilen!
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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