
09-09-2004, 18:47
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am 13/5/2003 um 12:31
Hallo Jo,
den Antrag auf Niederlassungsbewilligung könnt ihr sofort stellen, die Polizei muss ihn auf jeden FAll nehmen.
Wo man am besten eine Versicherung bekommt, kann ich leider nicht sagen, bitte folgt den von Claude angegebenen links...
Mit der Heiratsurkunde ist das zweischneidig:
Eigentlich ist man bereits duch die hochzeit "begünstigter Drittstaatsangehöriger", das beinhaltet sowohl ein Aufenthaltsrecht als auch ein Arbeitsrecht , die Niederlassungsbewilligung ist eigentlich deklarativer Natur. Die Polizei wird allerdings nicht dieser Meinung sein, obwohl sie durch diverse Judikate belegt ist.
Jendefalls kann eigentlich kaum etwas passieren, selbst wenn Dein Freund nach Ablauf der 3 Monate nicht eine Niedelassungsbewilligung im Pass kleben hat.
zum Arbeitsrecht:
es gibt eine Bestätigung des AMS, dass man als "beg. Drittstaatsangehöriger vom AuslBG ausgenommen ist, also ohne weitere Bewiligung arbeiten darf, "Sofern man zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist". Wie oben dargelegt, ist man das durch die Heirat.
(außer man ist - zB durch
gravierende strafrechtlche Verurteilungen - eine massive Gefahr der "öffentlichen Ordnung und Sicherheit".
Allerdings sind die AMS ziemlich uneinheitlich bei der Ausstellung dieser Bescheinigung.
vielen Arbeitgeber reicht aber die Heiratsurkunde - meines ERachtenms nach ist das ARbeitsrecht also gegeben.
lg
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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