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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:47
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Beitraege: n/a
Standard krankenversicherung am 12/5/2003 um 15:48

hallo. mein freund aus argentinien und ich heiraten mitte juni - alles paßt mit den papieren, alles schon fix und organisiert, nur jetzt gibt's wieder mal ein problem: nach der hochzeit kann er sofort auf niederlassungsbewilligung ansuchen, doch: dazu muß er (neben anderer dokumente) auch eine bestätigung über (eine zum zeitpunkt der antragstellung wirksame) krankenversicherung vorweisen. er ist aber nicht versichert, eine selbständige krankenversicherung wird erst ab (im besten fall) 3 monaten wirksam. eine "auslandskrankenversicherung" kann er nicht abschließen, da er schon hier gemeldet ist. und ich selbst bin zum zeitpunkt der heirat auf jobsuche, und noch bei meiner mutter mitversichert, deren krankenversicherung es "natürlich" ablehnt, den Schwiegersohn der Versicherten mitzuversichern.
Was kann passieren, was können wir tun / welche möglichkeiten gibt's?
für welche rechte gilt das hochzeitszeugnis alleine? (geht hauptsächlich um die mglk, hier zu bleiben und legal zu arbeiten)
bitte um antwort, danke u. liebe grüße
jo
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:47
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Beitraege: n/a
Standard

hallo und guten morgen.
wegen versicherung.
dein freund kann soweit ich weiss, auch hier eine krankenversicherung abschliessen. (Auch wenn er schon in Österreich angemeldet ist).
wenn dies bei der GKK nicht geht, dann gibt es gute und günstige private Versicherungen.
Als Beispiel steht natürlich der Partner von [url]http://www.Foreigners.info[/url] zu Verfügung.
Frag aber die Versicherung auch an, ob dies von der Fremdenpolizei annerkant wird.
Ein Gutschein findest du in unser Gutscheinheft.
hier die adressen:
[url]http://www.blanckenstein.at[/url]
[url]http://www.foreigners.info[/url]
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  #3  
Alt 09-09-2004, 18:47
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 13/5/2003 um 12:31

Hallo Jo,

den Antrag auf Niederlassungsbewilligung könnt ihr sofort stellen, die Polizei muss ihn auf jeden FAll nehmen.
Wo man am besten eine Versicherung bekommt, kann ich leider nicht sagen, bitte folgt den von Claude angegebenen links...

Mit der Heiratsurkunde ist das zweischneidig:
Eigentlich ist man bereits duch die hochzeit "begünstigter Drittstaatsangehöriger", das beinhaltet sowohl ein Aufenthaltsrecht als auch ein Arbeitsrecht , die Niederlassungsbewilligung ist eigentlich deklarativer Natur. Die Polizei wird allerdings nicht dieser Meinung sein, obwohl sie durch diverse Judikate belegt ist.

Jendefalls kann eigentlich kaum etwas passieren, selbst wenn Dein Freund nach Ablauf der 3 Monate nicht eine Niedelassungsbewilligung im Pass kleben hat.

zum Arbeitsrecht:
es gibt eine Bestätigung des AMS, dass man als "beg. Drittstaatsangehöriger vom AuslBG ausgenommen ist, also ohne weitere Bewiligung arbeiten darf, "Sofern man zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist". Wie oben dargelegt, ist man das durch die Heirat.
(außer man ist - zB durch
gravierende strafrechtlche Verurteilungen - eine massive Gefahr der "öffentlichen Ordnung und Sicherheit".

Allerdings sind die AMS ziemlich uneinheitlich bei der Ausstellung dieser Bescheinigung.

vielen Arbeitgeber reicht aber die Heiratsurkunde - meines ERachtenms nach ist das ARbeitsrecht also gegeben.

lg




____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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