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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:49
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Beitraege: n/a
Standard Beratungsmail: Arbeiten als Studentin am 9/7/2002 um 11:41

Ich heisse *****, bin 22, Slowakin und studiere Publizistik im 8. Semester
an der Uni Wien. Ich bin mit Aufenthaltsgenehmigung für Studenten seit 4 Jahren hier in Wien gemeldet.

Es frustriert mich schon seit ich hier bin, daß ich nicht arbeiten darf. Ich
werde vom mageren Gehalt meines Vaters drüben in der Slowakei monatlich
unterstützt und ich finde es ungerecht, daß es in diesem Land Menschen gibt,
die arbeiten dürften (rechtlich) und auch könnten (physisch) und es einfach
aus Bequemlichkeit nicht tun, weil das Arbeitslosengeld eh ausreicht. Und
ich WILL arbeiten und meinen Lebensunterhalt selbst verdienen und darf nicht!
Gibt es überhaupt keine Möglichkeit für ausländische Studenten in Österreich
legal zu arbeiten?

Und noch eine Frage: Ich bin schon mit 12 in Österreich zur Schule gegangen
(als Pendler), habe 98 meine Matura an einem österreichischen Gymnasium
gemacht und studiere nun seit 4 Jahren in Wien (seither auch in Wien
gemeldet). Ich bin mit einem Österreicher verlobt und werde wohl nächstes
Jahr heiraten. Wie ändert sich dann meine Lage? Muß ich ein anderes Visum
beantragen? Darf ich dann legal arbeiten? Und wann kann ich dann um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen?

Ich hoffe, sie können mir bei meinen Fragen helfen. mfG,
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:49
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 9/7/2002 um 13:06

Hallo!

zunächst finde ich, dass Du zu unrecht Pauschalverurteilungen aufstellst. Dass "viele aus Bequemlichkeit nicht arbeiten, weil das Arbeitslosengeld eh ausreicht" trifft höchstens auf einen Bruchteil der arbeitslosen Menschen (gleich welcher Herkunft) zu und ist genauso undifferenziert wie verschiedene ausländerfeindliche Meldungen (und für mich daher entschieden abzulehnen).

zu Deiner Frage:
es wird ab Jänner eine gewisse Arbeitsmöglichkeit in Österreich für StudentInnen geben, jedenfalls in den Ferien, vermutlich auf selbständiger Basis das ganze Jahr, wenn es nur nicht den "überwiegenden Lebensunterhalt" abdeckt.
Dass Du bereits lang als Pendler in Österreich bist, hilft Dir leider direkt nichts (genau kann ich es aber erst beurteilen, wenn Du mir genauere Infos über Deine bisherigen Aufenthaltstitel gibst).

wenn Du einen österr. Staatsbürger heiratest, musst Du deinen Aufenthaltstitel ändern in eine Niederlassungsbewilligung (Familiengemeinschaft mit Österreicher). Diese ist quotenfrei und mit ihr kannst Du alles arbeiten, was Du willst.

Um die Staatsbürgerschaft kannst Du , da Du seit über 4 Jahren in Österreich Deinen Hauptwohnsitz hast, nach 1 Jahr Ehe ansuchen!

für weitere Fragen stehe ich natürlich wie immer zur Verfügung!

lg


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Michael Krenn
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  #3  
Alt 09-09-2004, 18:50
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Beitraege: n/a
Standard am 29/10/2002 um 23:40

Antwort kam per Email: Vielleicht falsch geklickt.
hier die Antwort:
*******************************************


Hi!
Ich bin neu in diesem Kreise, aber ich kann dir vielleicht helfen.
Ich lebe hier seit über 12 Jahren im Ehe mit Österreicher. Auch meine Kinder sind dadurch Österreicher geworden. Ich komme aus Ungarn, habe meine Staatsbürgerschaft noch immer nicht abgegeben, und ich glaube, werde es nie tun.
Um dein monatliches Einkommen zu verbessern kannst du dich bei Stipendiumstelle melden, denn wenn deine Eltern auch hier arbeiten, wirdst du es bekommen. Die Höhe ist unterschiedlich. Arbeiten kannst du auch, aber nur als geringfügig angemeldete.
Nach dem Abschluß einer Ehe mit Österreicher endärt sich schon einiges. Du mußt dann sofort alle deine Papiere von dem Ersten bis zum letzten Aufenthaltstitel zusammen suchen, mit deinem Heiratsurkunde zur deiner zuständigen B.H. gehen, wo du gemeldet bist, und bekommst du eine andere Titel (Visum) in dei Pass!
Aber dann mußt du Führereschein, Auto und alles was du hast ummelden, sowie darst du Zollfrei einiges aus deinem Heimat einführen.
Ich hoffe, konnte dir etwas helfen, wenn du noch was wissen willst, schreib nur ruhig, vielleicht kannst du mir mal behilflich sein.
[email]beatagerger@msn.com[/email]
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  #4  
Alt 09-09-2004, 18:50
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Beitraege: n/a
Standard

Hi,
nur um Missverständnisse auszuräumen:
mit einer Aufenthalteralubnsi für Studneten kann man derzeit NICHTS arbeiten, ganz gleich, ob das in Bezug auf ein Stipendium möglich wäre;
die Änderung der Rechtslage diesberzüglich habe ich oben schon geschrieben!

lg


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Michael Krenn
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  #5  
Alt 09-09-2004, 18:50
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Hallo, mein Name ist ******* und bin 20 Jahre alt. ICh lebe seit 9,5 Jahren in Österreich und bin aus Pakistan. ICh mache gerade eine Lehre in Wien und bin momentan im 2. Lehrjahr. Ich habe eine Frage.


Meine ganze Familie besitzt die Staatsbürgerschaft von Österreich und ich bin der einzige der sie noch nicht besitzt. Ich habe auch schon beantragt nur ich habe ein Problem:

Als ich 16 Jahre alt war habe ich einmal einen Diebstahl begangen und wollte Fragen ob ich die Staatsbürgerschaft trotzdem bekommen würde? obwohl ich ein Verbrechen begangen habe. Meine Familie besitzt sie auch schon und ob ich deshalb sie bekommen würde?

Ich bekomme jetzt im Juni eine Antwort und habe ein schlechtes Gewissen.

Bitte um Hilfe.

Danke euch im voraus. IChw arte auf eure Antwort
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  #6  
Alt 09-09-2004, 18:50
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Beitraege: n/a
Standard am 19/5/2003 um 12:45

Hallo,

das kann ich erst beurteilen, wenn ich weiß, was genau Du damals gemacht hast.

Wenn Du nicht zu mehr als drie monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden bist, ist das grundsätzlich kein Hindernisgrund für die Staatsbürgerschaft.

Allerdings ist im Staatsbürgerschaftsgesetz viel Ermessenssache der Behörde und durch die fehlende Berufubngsmöglichkeit kann man ot wenig machen.

Es kann sein, dass sie Dir sagen, Du musst warten, bis die Verurteilung getilgt ist (in der Regel nach 5 Jahren) - dann bist Du auch schon 10 Jahre hier.

Es kann aber auch sein, dass es klappt - Staatsbürgerschaftsrecht ist leider schwer abschätzbar.

Wenn Du noch mehr wissen möchtest, aber nicht hier im Forum posten willst, kannst Du mir gerne ein email schicken an [email]helphan@gmx.at[/email]

lg


____________________
Michael Krenn
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  #7  
Alt 09-09-2004, 18:51
Guest
 
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Standard am 19/5/2003 um 14:59

hallo,

ich habe dir wegen diebstahl gefragt und ob ich die staatsbürgerschaft
bekommen würde.

ich habe damals cd´s gestohlen total dumm ich weiss aber das war die jugend.
Naja ich habe daraus gelernt. Aber Freiheitsstrafe oder so habe ich nicht
bekommen. Ich habe gleich dort Strafgeld beim Lribo bezahlt und wurde eine
Woche danach beim Jugendamt eingeladen und dort war ich eben. Danach hat es wegen
dem nie eine Diskussion gegeben. Meinst du taucht das hier beim
Strafregister auf? Sonst habe ich nie Probleme mit der Polizei gehabt.

Danke nochmals für deine Hilfe.

)

Freue mich auf deine Antwort.
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  #8  
Alt 09-09-2004, 18:51
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 20/5/2003 um 13:46

Hallo,
klingt nicht so, als ob es damals eine Vorstrafe gegeben hätte.
Beim Gericht warst Du nie? - dann ist möglicherwiese die Anzeige zurückgelegt worden, das hieße dann, du hast keine Vorstrafe.

was genau war dann beim Jugendamt?

lg


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Michael Krenn
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