
09-06-2004, 19:48
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am 16/7/2002 um 14:05
Hallo,
zunächst: abmelden muss man sich weegen dieses neuen Gesetzes nicht;
Ob er einen Aufenthaltstitel erhalten kann, kann ich so nicht beurteilen, da müsste ich die Papiere sehen oder zumindest den ganzen Sachverhalt hören oder lesen.
WEnn er gart keinen Titel hat und auch nie einen hatte, gäbe es die Möglichkeit, als Selbständiger zu einem Titel zu kommen, ungarische Staatsbürger sind in diesem Fall von der Quote ausgenommen.
Aber wie gesagt, ich bräuchte mehr Informationen.
Posten Sie bitte hier oder schicken mir ein mail!
[email]helphand@gmx.at[/email]
lg
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Michael Krenn
helping hands
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