
09-09-2004, 18:56
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am 29/5/2003 um 12:28
In Syrien gibt es soweit ich weiss Numerus Clausus :-(
Alle ausländische Studierende müssen/sollen ein Studienplatz Nachweis vorlegen um in Österreich studieren zu können.
Die Entscheidung liegt jedoch beim Rektor.
Ich werde vorschlagen das AuslaenderInnenreferat an deiner Uni ( TU-Wien oder TU-Graz) zu besuchen.
Sie werden dir sicher beraten.
Gleichgestellte Ausländer brauchen dieser Dokument nicht.
Wer sind die Inländer gleichgestellte Studierende?
Personen, die sich selbst schon seit fünf Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem dies der Fall ist.
Studierende, die ein Stipendium aufgrund eines Gesetzes oder aus Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten;
Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
anerkannte Flüchtlinge;
ausländische DiplomatInnen sowie ihre EhegattInnen und Kinder;
in Österreich hauptberuflich tätige AuslandsjournalistInnen sowie ihre EhegattInnen und Kinder;
SüdtirolerInnen, LiechtensteinerInnen und LuxemburgerInnen; br>
Grüße
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