
09-09-2004, 18:58
|
|
|
am 12/6/2003 um 08:34
Hallo,
die Aufenthaltstitel sind EU weit noch nhicht vereinheitlicht (nur die tatsächlichen kurzfristigen Visa).
um als au pair nach Österreich zu kommen, muss man zwischen 18 und 28 Jahren alt sein;
dann muss man eine Familie finden, bei der man als au pair arbeiten kann.
Danach muss das au pair Verhältnis bbeim Arbeitsmarktservice angezeigt werden. Mit der Anzeigebestätigung kann man dann bei der österr. Botschaft des Wohnsitzes eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese wird einmal für ein halbes Jahr ausgestellt und ist einmal verlängerbar.
Das waren ein paar Infos, ich hoffe, ich habe ein bißchen weiterhgeholfen. Bei weiteren Fragen posten Sie bitte hier oder schicken ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email]
lg
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|