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  #1  
Alt 09-09-2004, 18:59
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Beitraege: n/a
Standard Heirat - im Ausland oder in Österreich am 1/6/2003 um 18:49

Nachdem ich jetzt seit einigen Wochen immer wieder eure Beiträge verfolge, möchte ich euch selbst eine Frage stellen:

Ich habe seit 6 Jahren einen türkischen Freund. Seit einigen Monaten darf er endlich als Saisonarbeiter in Österreich arbeiten.

Wir haben uns jetzt zur Heirat entschlossen, auch um nicht mehr von willkürlichen Behördenentscheidungen abhängig zu sein.

Nun geht es um den Ort der Hochzeit: Habt ihr Erfahrungen mit Eheschließungen in der Türkei? Gibt es rechtliche Probleme die zu beachten sind (Anerkennung der Papiere, Wartezeiten,...)

Wenn wir in Österreich heiraten: Kann das Ehebefähigungszeugnis von der türkischen Botschaft in Wien ausgestellt werden?

Gilt die zu erwartende Arbeitserlaubnis (aufgrund des Titels "begünstigter Drittstaatsangehöriger") für Gesamtösterreich oder nur für mein Bundesland? Da mein Freund im Tourismus arbeitet, wäre es für ihn wichtig auch in anderen Bundesländern arbeiten zu können.

Danke vorab für eure Antwort!
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  #2  
Alt 09-09-2004, 18:59
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Beitraege: n/a
Standard am 3/6/2003 um 13:19

Hallo,

ich habe naturgemäß keine eigenen Erfahrungen, kann aber wiedergeben, was ich von vielen Paaren gehört habe, dass es insgesamt doch stressfreier ist, in Österreich zu heiraten. ( ist aber sehr vom einzelfall abhängig).

Ob die Botschaft das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, weiß ich leider aich nicht - am besten einfach dort anrufen.

"Arbeitserlaubnis" benötigt Dein Freund nach der Heirat gar keine - Ehegatten von österreichischen Staatsbürgern sind vom AuslBG ausgenommen - dies sogar bevor die Niederlassungsbewilligung im Pass drinnenklebt-( das hat sich leider aber nicht bis zu allen Behörden herumgesprochen...(.

Somit kann er nach der Hochzeit im ganzen Bundesgebiet arbeiten!

Liebe Grüße



____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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  #3  
Alt 09-09-2004, 19:00
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Standard am 4/6/2003 um 07:38

hallo,

zwecks ehefähigkeitszeugnis - am besten wäre es wenn zb die mutter oder der vater von deinem freund dass zeugnis vom magistrat in der türkei beantragen und auch abholen könnte - wenn sie es haben, können sie es dir dann per post oder per jem anderen schicken und das wars.

heisser tip:
wenn ihr ganz schnell heiraten wollts, dann ruf beim standesamt im 1. bezirk an und sag denen dass du den ehest möglichen termin haben möchtest, egal wo - eine verwandte hat es so gemacht und hat schon nach einer woche danach heiraten können.

nach der heirat, gehst du zum jeweiligen polizeikommissarat deines bezirkes und erkundigst dich, welche papiere du für die niederlassungsbewilligung braucht, und bei den meisten fällen, erhält man sie nach 2 wochen!

auf eins musst du noch aufpassen und zwar, sollte seine geburtsurkunde und alle anderen papiere auf deutsch übersetzt sein oder international.

viel glück

lg,
st
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  #4  
Alt 09-09-2004, 19:00
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Beitraege: n/a
Standard am 4/6/2003 um 16:33

Ich dank euch allen recht herzlich für eure Infos! Spricht ja doch alles für eine Heirat in Österreich und mit seinen Eltern können wir ja immer noch feiern.

Jetzt brauchen wir uns nur noch auf einen Termin zu einigen und die Papiere besorgen.

Karin
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  #5  
Alt 09-09-2004, 19:00
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 5/6/2003 um 11:55

Hallo!
Ich hatte diese Situation vor einer Woche. Ich bin Österreicher, und habe mit meiner Malaysischen Verlobten am vergangenen Freitag geheiratet.

Wie schon erwähnt würde ich in Österreich heiraten, da u.u. eine spätere Anerkennung sehr problematisch ist. Hier die prozedur (die uns dazu zwang unseren Heiratstermin schon einmal zu verschieben)

Ich bestätige, dass nachfolgende Schritte wirklich inhaltlich korrekt sind:
(zumindest für nicht EU-Länder)

Für den Nicht-Österreicher/in:
1.) Geburtsurkunde im Ausland ausstellen lassen (wenn älteres Modell - war bei uns wirklich der Fall!!!)
2.) Im Aussenministerium des betreffenden Landes Beglaubigen lassen (Stempel+ Unterschrift)
3.) In der Botschaft des betreffenden Landes in Wien überbeglaubigen lassen
4.) U3 Station Herrengasse ins Aussenministerium (Haupteingang - sofort rechts durch eine Glastüre.
=>Überbeglaubigung durch Hr. Chenctziz (oder so ähnlich lautend).
5.) Wenn die Geburtsurkunde nicht in engl. Sprache vorliegt, und/oder der Standesbeamte kein Englisch kann/will, dann...
6.) Übersetzung (gerichtlich beeideter Dolmetscher.
7.) Die Schritte 1-6 auch für das EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS, das aber idR beim Aussenministerium des Auslandes ausgestellt wird.


Das war eine Tortur für uns - und hat daher auch den 1. Termin im Februar nichtig gemacht, aber jetzt haben wir es endlich geschafft. Noch Fragen? Ich bin gern bereit zu helfen, denn ich kenne Das Gefühl der Verzweiflung.... Kontakt:0664/4259882 oder [email]h0140003@edv1.boku.ac.at[/email]

Liebe Grüße
Viktor B.
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  #6  
Alt 09-09-2004, 19:01
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 12/6/2003 um 10:24

Hallo!

Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass eine Heirat in der Türkei eigentlich auch keinerlei Probleme macht. Geh zum Standesamt, hol dir eine Niederschrift zur erklärung der Ehefähigkeit (muss von beiden Verlobten unterschrieben sein) da wird dann auch gleich der Name nach der Eheschließung festgelegt. Wenn du einen Doppelnamen willst, dann wird gleich ein "Antrag zur Führung eines Doppelnamens" zum Standesamt Wien Innere Stadt geschickt. Sobald die Verlobten unterschrieben haben, bekommst du das Ehefähigkeitszeugnis. Ansonsten brauchst du in der Türkei nicht wirklich was, die sind recht sprasam mit Dokumenten bei den türkischen Standesämtern (trotzdem sollt man sich da vorher erkundigen, weil in Ö machen sie auch überall was anderes). Mit deinem Ehefähigkeitszeugnis gehst du dann zur Österreichischen Botschaft. Dort bekommst du noch einen Schrieb den du beim Standesamt brauchst. Dann Termin ausmachen (geht in der Regel recht schnell) und heiraten, ein schönes Heftchen (der türkische Ehescheinm muss nicht beglaubigt werden!) bekommen mit euren Fotos und ab nach Österreich. In Ö muss man dann nur noch zum Standesamt Wien Innere Stadt (wenn man einen Doppelnamen bekommt) und man bekommt noch eine weitere Urkunde, die dann bestätigt, dass man einen Doppelnamen hat. (in der türkei einfacher Name in Ö Doppelname) Das wars dann eigenlich.

Wenn du in Ö heiratest, dann musst du dir zuerst eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese Übersetzen, beglaubigen, dann in die Türkei schicken, damit bekommt dein Verlobter sein Ehefähigkeitszeugnis. Eine Internationale Geburtsurkunde braucht er auch. Sonst die Standartdokumente für eine Heirat!

Ist eigentlich beides recht einfach, wenn nicht die ganze Österreichische Bürokratie wäre.

Ich wünsch dir und deinem Verlobten viel Glück und hoffe dass alles gut hinhaut!
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