
09-06-2004, 19:49
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am 16/7/2002 um 13:59
Hallo,
zunächst benötigt Ihre Freundin einen Zulassungsbescheid der Uni. Den kann sie (vereinfacht) dann erhalten, wenn sieb für das Fach, das sie in Österreich inskribieren möchte, auch in Polen eine Studienberechtigung hat. Danach (wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel hat) muss sie bei der österreichischen Botschaft in Polen einen Antrag auf "Aufenthaltserlaubnis für Studenten" stellen. dazu benötigt sie den Zulassungsbescheid, einen ANSPRUCH auf eine Unterkunft (Mietvertrag, Studentenheim etc), eine Krankenversicherung und den Nachweis, dass sie etwa ¤ 5000 pro Jahr zur Verfügung hat (oder eine Verpflichtungserklärung, dass ihr jemand, der genug Geld hat und im Inland wohnt, entsprechend viel Geld geben wird).
Acchtung, im augenblick darf sie mit diesem Ttiel nichts arbeiten, das sollte sich aber nächstes Jahr ändern.
Das war jetzt die ungefähre Vorgangsweise zur Erlangung einer "ASufenthaltserlaubnis für Studenten". Wenn sie einen anderen Titel anstrebt, teilen Sie mir das bitte gesondert mit!
für weitere Fragen posten Sie bitte einfach hier im Forum oder schicken mir ein mail unter
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lg
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Michael Krenn
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