
09-09-2004, 19:07
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am 8/7/2003 um 10:38
Hallo,
Wenn ihr bereits in Österreich lebt, Deine Lebensgefährtim also bereits einen Aufenthaltstitel besitzt, bietet sich natürlich eine Heiart in Ö an. Nach der Eheschliessung kann Sie dann bei der Fremdenpolizei eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines EWR-Bürgers beantragen. Die sonstigen Voraussetzungen wie Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft, eine alle Risken abdeckende Versicherung sowie ausreichender Unterhalt müssen natürlich bestehen.
Hoffe Euch ein wenig geholfen zu haben und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
mit freundlichen Grüssen
Mag. Sebastian Seidl
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Michael Krenn
helping hands
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