
09-09-2004, 19:08
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am 9/7/2003 um 08:15
Hallo!
§ 2 RPG, der die Zulassungsbestimmungen zur Gerichtspraxis enthält, stellt nicht aus das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft ab. Ich selber habe mit einem marokkanischen Rechtspraktikanten während des Gerichtsjahrs zusammengearbeitet. Gemäß § 25 RPG können auch Personen, die an einer ausländischen Hochschule Rechtswissenschaften studiert haben zum Gerichtsjahr zugelassen werden. Diese Personen haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf Zulassung.
mfg
Sebastian
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Michael Krenn
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