
09-06-2004, 19:50
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am 23/7/2002 um 12:38
Hallo,
um die Frage zu beantworten, müsste ich wissen, was er zur Zeit für einen Aufenthaltstitel hat.
hat er keinen (oder ist er Asylwerber), muss der Erstantrag auf jeden Fall im Ausland gestellt werden. (was er dazu alles braucht, ist hier im Forum schon oft gesagt worden, Zulassung zum Studium, Unterkunft, Versicherung, Unterhalt von etwa ¤ 5000/ Jahr).
mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten kann man derzeit gar nicht, ab Jänner ein bißchen arbeiten, aber leider auch nicht so viel, um sich den Lebensunterhalt finanzieren zu können.
über die Normen des neuen Fremdegesetz, die StudentInnen betreffen, werdei ich mich bemühen, nocdh diese Woche eine Zusammenfassung zu schreiben, die ich (nach Absprache mit Claude) gerne hier veröffentlichen werde!
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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