
09-09-2004, 19:13
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am 15/7/2003 um 11:50
Hallo!
mein Name ist Sebastian seidl und ich bin Rechtsberater bei Helping Hands.
Also:
ne´Firma zu finden ist ansich schon eine mühsame Aufgabe. Leider kann ich dir diesbezüglich auch nichts vermitteln.
Es besteht allerdings für dich die Möglichkeit selbstständig auf Werkvertragsbasis zu arbeiten. Dafür ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Es gibt lediglich eine finanzielle Beschränkung: Du darfst nicht mehr als die Hälfte dessen, was du pro Jahr als notwendigen Unterhalt angegeben hast, verdienen.
Arbeit auf werkvertragsbasis setzt immer die Herstellung eines Arbeitserfolges sowie ein gewisses Maß an Selbstständigkeit voraus. Kellnern zum Beispiel wird dieses Kriterium nicht erfüllen. Lies einen solchen Vertrag daher durch, denn "nicht überall, wo Werkvertrag drauf steht, ist auch ein Werkvertarg drin".
LG
Mag. Sebastian Seidl
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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