
09-09-2004, 19:14
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am 15/7/2003 um 11:57
Bei Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten musss man seinen UNterhalt für ein Jahr nachweisen. Der Mindestbetrag sind laut Fremdenpolizei 5000 Euro.
Entweder eigenes Bankkonto mit regelmäßigen Ein- und Ausgängen, ein auf deinen Namen lautendes Sparbuch oder eine Unterhaltserklärung einer dazu geeigneten Person ( inkl. Einkommensbestätigung ). Diese Geld soll deinen Aufenthalt für ein Jahr sichern, bei der Verlängerung gilt das gleiche Erfordernis.
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Michael Krenn
helping hands
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