
09-09-2004, 19:19
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am 22/7/2003 um 09:23
Eine in Österreich alle Risiken abdeckende Krankenversicherung ist jedenfalls Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel, auch für eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines Österreichers. Dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung muß daher eine entsprechende Bestätigung beigegeben werden.
LG Sebastian
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Michael Krenn
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