
09-06-2004, 19:51
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am 7/8/2002 um 09:57
Hallo,
anders als die Visa sind die Aufenthaltstitel in der EU noch nicht harmonisiert. Ein Aufenthaltstitel in Italien gilt wie ein Touristenvisum in Österreich. In Bezug auf einen längeren Aufenthalt (ohne Bezugspunkt zu einem EU- Bürger) würde sie also wie eine Neuzuziehende behandelt. (es ist ein Rechtsakt der Union in Vorbereitung, der nach 5 Jahren Niederlassung dem/der AusländerIn volle Freizügigkeit innerhalb der Union ermöglicht, aber das dauert noch einige Jahre)
Das heißt, nach einer Scheidung wird es fast unmöglich sein, sich in Österreich niederzulassen. Wenn sich das Ehepaar nicht scheiden läßt, ist es rechtlich strittig, ob sie einen Aufenthaltstitel für Österreich erhalten kann, wenn ihr Gatte (nach einer möglichen Trennung) weiter in Italien lebt.
Ein Visum D mit anschließender Niederlassungsbewilligung ist nicht möglich; entweder man kann einen Anspruich auf Erteilung ableiten, weil sie (noch) verheiratet ist, dann kann sie den Antrag sowieso im Inland stellen. Wenn man das nicht kann, gäbe es nur die Möglichkeit, entweder Schlüsselarbeitskraft oder Studentin zu werden.
das war natürlich nur eine allgemeine Basisinformation, für weitere Fragen posten Sie bitte hier oder schicken mir ein mail an
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liebe Grüße
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Michael Krenn
helping hands
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