
09-09-2004, 19:22
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am 21/7/2003 um 10:08
Hi,
Das österreichische Meldegesetz schreibt vor, daß man sich bei Bezug einer neuen Unterkunft nach spätesetns drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde ( magistratisches Bezirksamt ) melden muss, ansonsten riskiert man eine Verwaltungsstrafe. Eínfach mit dem Mietvertrag und einem Ausweis zur Meldebehörde gehen und einen Meldezettel verlangen!
Bei weiteren Fragen rufe am besten bei helping hands zwecks Terminvereinbarung an (01/310 88 80/10)
Liebe Grüsse
Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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