
09-09-2004, 19:30
|
|
|
am 5/8/2003 um 08:23
Hi,
Grundsätzlich werden bei Erstniederlassungsanträgen nur mehr Schlüsselkräfte zugelassen. Schlüsselkraft ist, wer mindestens 2020 Euro brutto pro Monat verdient und u.a. einen Hochschulabschluß hat.
Die von dir angegebene Investitionssumme ist also für sich allein noch kein ausreichender Grund.
Staatsbürger von Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn können sich als Selbstständige in Österreich auch niederlassen, wenn sie keine Schlüsselkräfte sind, da zwischen diesen Ländern und der EG spezielle Verträge bestehen.
Einen Niederlassungsnachweis erhält man nach fünf Jahren der Niederlassung und bei Vorliegen eines regelmäßigen Einkommens aus erlaubter Erwerbstätigkeit.
Auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die geplante Investition keinen Einfluss.
Gemäß § 10/1 StbG KANN die Staatsbürgerschaft einem Fremden verliehen werden, wenn er gem. Z 1 seit mindestens 10 Jahren seinen Hauptwohnsitz ununterbrochen in Österreich hat. Das heißt, auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch.
lg
Sebastian
____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
|