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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:30
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Beitraege: n/a
Standard Niederlassungsbewilligung am 4/8/2003 um 16:06

Hallo!
Ich möchte im Dezember meine vietnamesische Verlobte heiraten.
Wir beabsichtigen in Vietnam zu heiraten und dann bei der österreichischen Botschaft einen Erstantrag auf Niederlassungsbewilligung zu stellen.
Leider dauert das Bewilligungsverfahren angeblich 2-3 Monate, aber wir möchten bereits nach der Heirat gemeinsam in Österreich leben.
Ist es möglich, mit einem Visum (Reisevisum C,Aufenthaltsvisum D) die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken?
Kann man, wenn sich meine Verlobte mit einem Visum in Österreich befindet, den Erstantrag auf Niederlassungsbewilligung in Österreich stellen ? Auf keinen Fall möchte ich, daß sie wieder ausreisen muß, weil die Niederlassungsbewilligung noch nicht erteilt wurde.
Welche Möglichkeiten stehen uns offen ?
Vielen Dank für die Informationen.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:30
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hallo!

Eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines Österreichers kann im Inland beantragt werden.

Ihr könntet also entweder ein C-Visum bei der Botschaft beantragen und erst in Österreich bei der Fremdenpolizei den Antrag auf Niederlassungsbewilligung einbringen oder ihr beantragt ein D-Visum und die Niederlassungsbewilligung gleich bei der Botschaft. Die Besonderheit des D-Visums liegt in der Möglichkeit sich die zuvor bei der Botschaft beantragte Nib in Österreich zustellen zu lassen.

Natürlich weiß ich nichts über die Dauer der Bearbeitung eines Visums bei der dortigen Botschaft.

Sorgen über eine Wiederausreise deiner baldigen Gattin mußt du dir ohnehin nicht machen, da man im Falle einer rechtmäßigen Inlandsantragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung ein vorläufiges Aufenthaltsrecht hat.

Bei weiteren Fragen bitte
Tel.: 01/310 88 80/25

lg
Sebastian



____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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  #3  
Alt 09-09-2004, 19:31
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 5/8/2003 um 10:08

Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine rasche Antwort!
Also wäre der beste Weg zuerst Reisevisum C und dann die Niederlassungsbewilligung in Österreich einzureichen.
Ich habe mir von der Botschaft in Hanoi einen Antrag auf Erteilung eines Visums zusenden lassen. Im beigelegten Merkblatt zwecks Familienbesuch ist dem Visumantrag zwingend eine Buchungsbestätigung für einen Hin- und Rückflug beizulegen.
Habe ich den falschen Antrag bzw. wo kann ich mir den richtigen Antrag im Internet downloaden ?
Ein Rückflug macht ja keinen Sinn, wenn meine Verlobte in Österreich die Niederlassungsbewilligung beantragt.
Hat das Visum D gegenüber dem Visum C einen Vorteil, wenn man die Niederlassungsbewilligung in Österreich beantragt ?
Vielen Dank für deine Bemühungen.
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