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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:33
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Niederlassungsbewilligung am 5/8/2003 um 10:53

Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine rasche Antwort!
Also wäre der beste Weg zuerst Reisevisum C und dann die Niederlassungsbewilligung in Österreich einzureichen.
Ich habe mir von der Botschaft in Hanoi einen Antrag auf Erteilung eines Visums zusenden lassen. Im beigelegten Merkblatt zwecks Familienbesuch ist dem Visumantrag zwingend eine Buchungsbestätigung für einen Hin- und Rückflug beizulegen.
Habe ich den falschen Antrag bzw. wo kann ich mir den richtigen Antrag im Internet downloaden ?
Ein Rückflug macht ja keinen Sinn, wenn meine Verlobte in Österreich die Niederlassungsbewilligung beantragt.
Hat das Visum D gegenüber dem Visum C einen Vorteil, wenn man die Niederlassungsbewilligung in Österreich beantragt ?
Vielen Dank für deine Bemühungen.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:33
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 6/8/2003 um 08:56

Hi,
Der Vorteil des Visums D ist, daß deine Freundin - im Antragsstellungszeitpunkt bei der österr. Botschaft in Hanoi ist sie deine Ehefrau und somit Angehörige eines Östterreichers - sich die dort beantragte Niederlassungsbewilligung in Österreich zustellen lassen kann.
Also sowohl Visum D als auch Niederlassungsbewilligung für Angehöriger eines Österreichers beantragen. Das Visum D erteilt die Botschaft, was daher schneller gehen sollte. Mit dem Visum D nach Österreich und dann auf Entscheidung der Fremdenpolizei ( am Land BH ) bezüglich Niederlassungsbewilligung warten.

mfG

Sebastian


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Michael Krenn
helping hands
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