
09-09-2004, 19:34
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am 6/8/2003 um 13:58
Hi,
Also wenn der Betreffende wegen einen Einbruchsdiebstahl nach Bosnien abgeschoben wurde, müßte es davor auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sein, die wiederum zur Erlassumg eines Aufenthaltsverbotes nach dem Fremdengesetz geführt hat.
Der erste Schritt um ihm wieder legalen Zugang nach Österreich zu verschaffen ist daher zu versuchen, das Aufenthaltsverbot aufheben zu lassen. Das geht, wenn die Gründe die zur Erlassung geführt haben weggefallen sind.
Wenn deine Schwester Österreicher ist kann er nach der Heirat wegen geänderter Sachlage versuchen das Aufenthaltsverbot "wegzubekommen" und danach eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger einer Österreicherin beantragen.
Ist deine Schwester noch nicht Österreicherin und verfügt über einen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel, so kann er - im Falle des Wegfalls des Aufenthaltsverbotes - eine Niederlassungsbewilligung mit Zweck Familiengemeinschaft beantragen. In diesem Fall besteht allerdings eine Wartezeit von ca. 2 - 3 Jahren bis er nach Österreich nachkommen darf.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne unter 01/310 88 80/25 zur Verfügung.
mfg
Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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