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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:34
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard nochmalige Frage zum Thema: Hochzeit in Bosnien am 6/8/2003

Sehr geehrtes Team!

Der zukünftige Mann meiner
Schwester war vor 8 Jahren als Flüchtling in Österreich. Er hat aber nach Ablaufen seines Visum weiterhin hier in Österreich, also illegal, gelebt. Der Grund für seine Abschiebung nach Bosnien (Srebrenica) war Einbruch und Diebstahl, welcher ihm aber nicht 100% nachgewiesen worden ist.
Meine Schwester möchte ihn nun in seiner Heimat heiraten um ihm den Zugang zu Österreich zu verschaffen bzw. das sie mit ihren gemeinsamen Kind hier leben können.

Geht das wirklich so einfach?

Ich danke Ihnen für eine Antwort!
roter Rubin
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:34
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 6/8/2003 um 13:58

Hi,
Also wenn der Betreffende wegen einen Einbruchsdiebstahl nach Bosnien abgeschoben wurde, müßte es davor auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sein, die wiederum zur Erlassumg eines Aufenthaltsverbotes nach dem Fremdengesetz geführt hat.

Der erste Schritt um ihm wieder legalen Zugang nach Österreich zu verschaffen ist daher zu versuchen, das Aufenthaltsverbot aufheben zu lassen. Das geht, wenn die Gründe die zur Erlassung geführt haben weggefallen sind.

Wenn deine Schwester Österreicher ist kann er nach der Heirat wegen geänderter Sachlage versuchen das Aufenthaltsverbot "wegzubekommen" und danach eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger einer Österreicherin beantragen.
Ist deine Schwester noch nicht Österreicherin und verfügt über einen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel, so kann er - im Falle des Wegfalls des Aufenthaltsverbotes - eine Niederlassungsbewilligung mit Zweck Familiengemeinschaft beantragen. In diesem Fall besteht allerdings eine Wartezeit von ca. 2 - 3 Jahren bis er nach Österreich nachkommen darf.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne unter 01/310 88 80/25 zur Verfügung.

mfg

Sebastian



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Michael Krenn
helping hands
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