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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:38
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Erstantrag auf Niederlassungsbew. - Fragen am 7/8/2003 um 12

Hallo,
ich bin Österreicherin, mein Mann Ecuadorianer. Er ist noch im Ausland und wird erst im Oktober nach Österreich mit dem Touristen visum einreisen.
Ich habe mich viel mit dem Thema 'Niederlassungsbewilligung' beschäftigt, aber viele Dinge sind immer noch unklar. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr uns helfen könnt:

1. Kann ich jetzt schon FÜR meinen Mann die Dokumente für die Niederlassungsbew. einreichen oder muss das in seiner Anwesendheit geschehen?

2. Kann mein Mann, nachdem die Anträge abgegeben worden sind, das Land vorübergehend verlassen?

3. Kann das Gesundheitszeugnis von
seinem Arzt in Ecuador ausgestellt werden oder wie ist das gemeint? Ohne Versicherung kann ich ihn ja in Österreich nicht zu einem Arzt schicken.

4. Die Versicherung: geht eine Auslandsversicherung, die zB von American Express angeboten wurde? Oder muss ich ihm eine selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse kaufen?

5. 'In Östrerreich verfügbare eigene Mittel zur Sicherung des Lebenunterhaltes' - ich selber bin noch nicht berufstätig, haben aber Ersparnisse. Wie hoch wird erwartet, dass diese sein sollte!

Viele Fragen, ich weiss ...
Aber im vorhinein Danke für Eure Antworten.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:38
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 11/8/2003 um 10:12

Als Ecuadorianer ist dein Mann zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich berechtigt.

1. nur wenn du eine Vertretungsvollmacht für deinen Mann hast, ansonsten ist er der Antragsteller und muß alle mit dem Verfahren zusammenhängenden Handlungen selber vornehmen.

2.Er ist zur sichtvermerksfreien Einreise und Aufenthalt bis zu 3 Monaten berechtigt. Reist er aus, beginnt die Frist von neuem zu laufen. Allerdings sollte er darauf achten, nicht die Verständigung oder den Bescheid der Fremdenpolizei aufgrund seiner Abwesenheit zu spät zu erhalten, da er dann zB. keine fristgerechte Berufung mehr einbringen kann.

3.zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses ist ein nach jeweiligen nationalen Regelungen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigter Arzt befugt.

4. Es reicht der Nachweis jeder alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung, egal ob gesetzliche oder private. Am besten die Leistungen der American Express Versicherung und anderer Anbieter überprüfen ( Preisvergleich ).

5. Grundsätlich wird verlangt, daß die eigenen Barmittel vom Antragsteller selbst stammen. Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch, wie er zwischen Ehegatten besteht, fällt unter den Begriff der eigenen finanziellen Mittel, weil er dem Unterhaltsberechtigten höchstpersönlich zusteht. Da du aber noch nicht berufstätig bist, ist für die Fremdenpolizei fraglich, ob du trotz deiner Ersparnisse dazu in der Lage bist. Hängt unter Umständen von der Höhe der Summe ab. Wenn du zumindest über eine eigene Wohnung verfügst ( Mietvertrag auf deinen Namen ), in der ihr wohnen könntet, wäre dies zumindest eine Form der "faktischen Unterhaltsgewährung".

lg

Sebastian Seidl




____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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  #3  
Alt 09-09-2004, 19:38
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 11/8/2003 um 20:11

Hallo Sebastian,
Danke fuer Deine Antwort! Jetzt ist einiges klarer geworden!
Ich wollte auch noch bemerken, dass mein Mann leider NICHT MEHR sichtvermerksfrei einreisen kann. Fuer Ecuadorianer gibt es seit einigen Wochen eine neue Regel: sie brauchen jetzt auch ein Schengen-Visum um in Europa einreisen zu koennen!
Da komme ich auch schon zu meiner (hoffentlich) letzten Frage: koennte er, mit Visum C, wirklich ohne weiteres in Oesterreich einreisen und dann die Niederlassungsbewilligung beantragen? Wenn er Visum D brauchte haetten wir grosse Probleme weil es in Ecuador kein Oesterreichisches Konsulat gibt .. das naechste Konsulat ist in Kolumbien! Aber das Touristen Visum kann er von der Span. Botschaft in Ecuador ohne weiteres bekommen...

Danke.
Alice
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