
09-09-2004, 19:38
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am 11/8/2003 um 10:12
Als Ecuadorianer ist dein Mann zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich berechtigt.
1. nur wenn du eine Vertretungsvollmacht für deinen Mann hast, ansonsten ist er der Antragsteller und muß alle mit dem Verfahren zusammenhängenden Handlungen selber vornehmen.
2.Er ist zur sichtvermerksfreien Einreise und Aufenthalt bis zu 3 Monaten berechtigt. Reist er aus, beginnt die Frist von neuem zu laufen. Allerdings sollte er darauf achten, nicht die Verständigung oder den Bescheid der Fremdenpolizei aufgrund seiner Abwesenheit zu spät zu erhalten, da er dann zB. keine fristgerechte Berufung mehr einbringen kann.
3.zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses ist ein nach jeweiligen nationalen Regelungen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigter Arzt befugt.
4. Es reicht der Nachweis jeder alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung, egal ob gesetzliche oder private. Am besten die Leistungen der American Express Versicherung und anderer Anbieter überprüfen ( Preisvergleich ).
5. Grundsätlich wird verlangt, daß die eigenen Barmittel vom Antragsteller selbst stammen. Ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch, wie er zwischen Ehegatten besteht, fällt unter den Begriff der eigenen finanziellen Mittel, weil er dem Unterhaltsberechtigten höchstpersönlich zusteht. Da du aber noch nicht berufstätig bist, ist für die Fremdenpolizei fraglich, ob du trotz deiner Ersparnisse dazu in der Lage bist. Hängt unter Umständen von der Höhe der Summe ab. Wenn du zumindest über eine eigene Wohnung verfügst ( Mietvertrag auf deinen Namen ), in der ihr wohnen könntet, wäre dies zumindest eine Form der "faktischen Unterhaltsgewährung".
lg
Sebastian Seidl
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Michael Krenn
helping hands
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