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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:43
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Beitraege: n/a
Standard Deutsche und Ungar in Wien am 12/8/2003 um 10:47

Liebes Team!

Zuerst ein riesen Lob für Eure hilfreiche Seite! Schön, daß es Euch gibt!

Ich habe hier schon sehr viel gelesen und möchte, was meiner zukünftigen Familie betrifft, doch lieber selbst fragen.
Mein Verlobter ist aus Ungarn und ich bin Deutsche und seit 5 Jahren in Wien. Sobald unsere restlichen Papiere da sind wollen wir das Aufgebot bestellen; seine Papiere müssen noch von einem in Österreich gerichtlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden und dann müssen wir alle Papiere zum Standesamt bringen und dann wird noch mein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt in Deutschland beantragt.
Vor einiger Zeit mußte ich mich von meiner Firma trennen und bin jetzt auch schwanger geworden Meine Heimat ist zwar da wo meine Liebe ist und mein Ungarischkurs fängt Ende September an, aber ich/wir würde/n doch lieber in Wien bleiben.
Wie geht es nach der Hochzeit weiter? Was genau müssen wir beantragen und wo, damit mein Schatz bei mir bleiben und auch arbeiten darf? Mein Verlobter hat in den 3 1/2 Jahren in dennen er von Budapest und Österreich hin und her gependelt ist und auch auf Saison hier gearbeitet hat, perfekt deutsch gelernt! Wie schauts aus, wenn Ungarn nächstes Jahr der EU beitritt? Müssen wir dann z.B trotzdem noch regelmäßig die Papiere neu beantragen? Und da unsere Familie dann ja auch international ist..... welche Staatsbürgerschaft bekommt unser Baby?

Vielen herzlichen Dank!!!!!
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:43
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 14/8/2003 um 08:53

Mit der Hochzeit vor dem Standesamt wird dein Freund zu einem Angehörigen einer EWR-Bürgerin. Als solcher kann er bei der Fremdenpolizei eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines EWR-Bürgers beantragen. Mit Erhalt der Niederlassungsbewilligung ist er vom Ausländerbeschäftigungsbewilligung ausgenommen, das heißt er benötigt keine Beschäftigungsbewilligung im Falle unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Das Antragsformular erhält man in jedem Bezirkspolizeikommissariat und kann auch dort abgegeben werden. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Niederlassung ( Rechtsanspruch auf ortsübliche Unterkunft, Versicherung, ausreichende Unterhaltsmittel, Gesundheitszeugnis ) und alle erforderlichen Dokumente sind nachzuweisen.


____________________
Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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