
09-09-2004, 19:45
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am 19/8/2003 um 08:49
Hi,
Nach der Eheschließung ist dein Freund als Angehöriger einer Österreicherin ein sogenannter begünstigter Drittstaatsangehöriger. Er kann dann bei der Fremdenpolizei ( am Land: bei der Bezirkshauptmannschaft ) eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger einer Österreicherin beantragen. Das Antragsformular sollte in jedem Bezirkspolizeikommissariat aufliegen.
Für die Heirat vor dem Standesamt könnte auch ein Ehefähigkeitsnachweis verlangt werden.
Alles Gute!!
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Michael Krenn
helping hands
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