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  #1  
Alt 09-09-2004, 19:46
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Beitraege: n/a
Standard Praktikum in Österreich am 14/8/2003 um 23:44

Hallo,
habe eine dringende Frage:
ich bin rumänische Staatsbürgerin, studiere in Deutschland und habe dieses Semester an der WU ein Auslandssemester gemacht. Ich möchte ein Praktikum im Rahmen meines Studiums in Krems für 2 1/2 Monate machen, man sagt mir aber dass ich dafür eine Arbeitsbewilligung bräuchte, bzw. erst einmal eine Aufenthaltsgenehmigung, was aber in meinem Fall überhaupt nicht einfach zu bekommen wäre. Ausserdem dauert das sehr lange. ich muss aber das Praktikum schon am 1 Sept anfangen, und weiss nicht wie ich das am schnellsten erledigen kann. Die Firma in Krems hat versucht sich wegen Arbeitsbewilligung für mich zu erkundigen, kommt aber auch nicht zu einer klaren Lösung. Weiss jemand wie das am einfachsten und schnellsten klappt? Brauche ich überhaupt eine Arneitsbewilligung für ein Parktikum, das nur 2 1/2 Monate dauert? Während des Semesters in Wien habe ich keine Aufenthaltsbewilligung gebraucht, da ich nicht länger als 3 Monate da war.
Ich wäre extrem dankbar wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, da ich extrem unter Zeitdruck stehe und nicht zu einer Lösung komme.
Vielen Dank.
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  #2  
Alt 09-09-2004, 19:46
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 19/8/2003 um 09:07

Hallo,
Da du über einen Aufenthaltstitel für die BRD verfügst, bist du zur sichtvermerksfreien Einreise und zu einem drei Monate nicht übersteigenden Aufenthalt in Österreich berechtigt. In dieser Zeit bist du allerdings nicht zur Aufnahme irgendeiner Arbeit berechtigt, da du quasi "nur als Tourist" mit dem für die BRD ausgestellten Titel in Österreich sein darfst.
Bereits ein 2 1/2 Monate dauerndes Praktikum, für das du ja wahrscheinlich auch Entgelt erhalten würdest, ist von diesem Zweck nicht gedeckt.
Du müsstest also einen Aufenthaltstitel bei der österr. Botschaft beantragen, der dir auch die rechtliche Möglichkeit zu arbeiten einräumt und dann zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung. Eine Aufzählung der Aufenthaltsmöglichkeiten kann hier unterbleiben, da bis zum 1. September leider mit keiner behördlichen Entscheidung zurechnen ist.

Tut leid, daß ich dir nichts erfreulicheres mitteilen kann.

P.S.: Nächstes Mal unbedingt früher mit der Organisation solcher Vorhaben beginnen... wir helfen dann gerne!!

LG

Sebastian



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Michael Krenn
helping hands
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