
09-06-2004, 19:55
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am 20/8/2002 um 09:39
Hallo,
grundsätzlich gibt es leider keine Erleichterungen bezüglich einer Arbeitsbewilligung.
Deine Firma muss jedenfalls versuchen, für dich eine "Sicherungsbescheiniung" beim zuständigen AMS zu bekommen. Damit musst Du bei der MA 20 eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
Ab nächstem Jahr wird sich die Rechtlage insofern ändern, als die Sicherungsbescheinigung entfällt. Dann muss aber ein begründeter Antrag Deines Arbeitgebers dem Antrag auf Niederlassungsbewilligung beigelegt werden, warum er Dich als Schlüsselkraft benötigt, Du müsstest aber ¤ 1900 brutto verdienen. Das giolt aber erst ab Jänner.
lg
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Michael Krenn
helping hands
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