
09-09-2004, 20:12
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am 1/9/2003 um 13:30
Wenn nach der Hochzeit bei der Fremdenpolizei eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines Österreichers beantragt wird, hat die Behörde max. 6 Monate für die Entscheidung Zeit.
Das ist die allgemein im Verwaltungsverfahren gültige Entscheidungsfrist. Mit dieser Niederlassungsbewilligung unterliegt man nicht mehr dem AuslBG, das heißt man braucht keine Arbeitsberechtigung.
LG Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
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