
09-09-2004, 20:15
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am 8/9/2003 um 11:29
Hallo,
Da du österreichischer Staatsbürger bist, sind deine Eltern sogenannte begünstigte Drittstaatsangehörige.
Sie können daher ( auch in Österreich, wenn sie als Touristen her kommen ) eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger eines Österreichers beantragen. Also entweder bei der österr. Botschaft in der Türkei oder bei der Fremdenpolizei in Wien.
Voraussetzung ist bei Verwandten in aufsteigender Linie - sprich bei Eltern - ,daß ihnen Unterhalt gewährt wird. Du mußt also im Stande sein beiden Unterhalt zu gewähren, wobei die Möglichkeit bei dir in der Wohnung zu wohnen auch eine Form der faktischen Unterhaltsgewährung darstellt. Ihren Anträgen muß daher eine von dir verfasste Unterhaltserklärung, dein Lohnzettel und dein Staatsbürgerschaftsnachweis beigelegt werden.
Ansonsten: Versicherung, Gesundheitszeugnis
bei weiteren Fragen am besten bei uns anrufen und Termin vereinbaren.
Tel.: 01/310 88 80/10
LG Sebastian
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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