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  #1  
Alt 09-09-2004, 20:16
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Ich will einen Ausländer heiraten am 8/9/2003 um 11:17

Hallo

Ich bin nun seit 2 Jahren mit meinem ausländischen Freund zusammen. Ich bin zwar auch Ausländerin bin aber seit meiner Geburt hier und habe auch die österr. Staatsbürgerschaft. Er ist aus Bosnien. Jetzt wollen wir heiraten! Kann ich auch gleich nach der Trauung, eine österr. Staatsbürgerschaft für ihn beantragen? Oder muss ich da noch warten - obwohl wir schon 2 Jahre zusammen sind, und er auch schon 2 Jahre hier ist? Wir sind auch erst vor kurzem zusammen gezogen.
Wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
LG Sandra
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  #2  
Alt 09-09-2004, 20:17
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 8/9/2003 um 12:11

Hallo,

nach der Trauung kann er zwar noch nicht gleich die österr. Staatsbürgerschaft beantragen, aber eine Niederlassungsbewilligung als Angehöriger einer Österreicherin. Damit unterliegt er nicht mehr dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das heißr er braucht keine Beschäftigungsbeilligung. Nach zwei Jahren Ehe kann er dann den Niederlassungsnachweis beantragen, der ist unbefristet.

Die Staatsbürgerschaft kann er nach einem Jahr Ehe beantragen, wenn er schon mindestens 4 Jahre seinen Hauptwohnsitz ununterbrochen in Ö hat,
oder zwei Jahre verheiratet ist und seit 3 Jahren ununterbrochen Wohnsitz in Ö hat.

mfG
Sebastian


____________________
Michael Krenn
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  #3  
Alt 10-22-2009, 13:46
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2009
Beitraege: 8
francesca104 is on a distinguished road
Standard heiraten

Hallo! Ich hätte eine Frage und zwar: Ich bin Österreicherin und mein Freund kommt aus Eritrea. Er lebt und arbeitet seit 8 Jahren in Italien; nun wollten wir gemeinsam nach Österreich kommen, doch mein Freund hat Probleme mit der Aufenthalts - und Arbeitsgenehmigung. Deshalb wollten wir heiraten und meine Frage ist: bekommt er nach der Hochzeit die Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, und wenn dann wann? Was müssen wir machen, um hier gemeinsam leben und arbeiten zu können?
Liebe Grüße,
Francesca
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  #4  
Alt 10-22-2009, 13:48
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2009
Beitraege: 8
francesca104 is on a distinguished road
Standard heiraten

Hallo! Ich hätte eine Frage und zwar: Ich bin Österreicherin und mein Freund kommt aus Eritrea. Er lebt und arbeitet seit 8 Jahren in Italien; nun wollten wir gemeinsam nach Österreich kommen, doch mein Freund hat Probleme mit der Aufenthalts - und Arbeitsgenehmigung. Deshalb wollten wir heiraten und meine Frage ist: bekommt er nach der Hochzeit die Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, und wenn dann wann? Was müssen wir machen, um hier gemeinsam leben und arbeiten zu können?
Liebe Grüße,
Francesca (Sernicola)
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  #5  
Alt 10-22-2009, 13:54
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2009
Beitraege: 8
francesca104 is on a distinguished road
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Zitat:
Zitat von ;603
Hallo

Ich bin nun seit 2 Jahren mit meinem ausländischen Freund zusammen. Ich bin zwar auch Ausländerin bin aber seit meiner Geburt hier und habe auch die österr. Staatsbürgerschaft. Er ist aus Bosnien. Jetzt wollen wir heiraten! Kann ich auch gleich nach der Trauung, eine österr. Staatsbürgerschaft für ihn beantragen? Oder muss ich da noch warten - obwohl wir schon 2 Jahre zusammen sind, und er auch schon 2 Jahre hier ist? Wir sind auch erst vor kurzem zusammen gezogen.
Wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
LG Sandra
Hallo! Ich hätte eine Frage und zwar: Ich bin Österreicherin und mein Freund kommt aus Eritrea. Er lebt und arbeitet seit 8 Jahren in Italien; nun wollten wir gemeinsam nach Österreich kommen, doch mein Freund hat Probleme mit der Aufenthalts - und Arbeitsgenehmigung. Deshalb wollten wir heiraten und meine Frage ist: bekommt er nach der Hochzeit die Möglichkeit, in Österreich zu arbeiten, und wenn dann wann? Was müssen wir machen, um hier gemeinsam leben und arbeiten zu können?
Liebe Grüße,
Francesca (Sernicola)
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  #6  
Alt 10-22-2009, 14:33
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Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2007
Beitraege: 356
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Hallo,

Ihr lebt in Italien? Was machst Du dort? Wie lange schon?

Davon hängt's ab, wie einfach die Übersiedlung nach .at wird.

lg
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  #7  
Alt 10-22-2009, 22:11
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2009
Beitraege: 8
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ich lebe jetzt in wien und arbeite....er wollte auch hier kommen ( er ist FRISEUR) und hätte auch schon jemanden den ihn anstellen werde....nur wie immer papiere probleme....desswegen wollten wir heiraten.
was kannst du uns raten??
danke für die antwort
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  #8  
Alt 10-23-2009, 11:11
Senior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2007
Beitraege: 356
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Hallo,

zwei Möglichkeiten:

- Du weist nach, dass Du lange genug in Italien warst (mind. 3 Monate) und dort z.B. gearbeitet hast. Unter Berufung auf Europarecht ist dann ist sofortiger Nachzug und Arbeit möglich. Kann allerdings etwas schwierig zu argumentieren werden.

- Du verdienst mind. 1180 netto oder werdet das insgesamt (auch über einen Arbeitsvorvertrag für seinen Job) verdienen. Dann ist ein Nachzug über österreichisches Recht möglich, dauert halt wahrscheinlich länger. Ab Erhalt des Aufenthaltstitels kann er dann zu arbeiten beginnen.

Welchen Status hat er in Italien?

lg
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  #9  
Alt 10-23-2009, 11:34
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2009
Beitraege: 8
francesca104 is on a distinguished road
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-ich bin auch italienerin...bin dort geboren und aufgewachsen, habe die doppeltestaatsbürgerschaft....desswegen bin ich aucvh österreicherin. ich habe in italien und wien keine probleme.
-er hat schon seit 8 jahren eine aufenthaltstitel in italien....hier hat er probleme weil jeder land andere gesetze hat.
desswegen wollte ich wissen wenn wir heiraten...ob er dann alles bekommt um hier mit mir leben zu können und wichtig arbeiten.
lg
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  #10  
Alt 10-23-2009, 11:36
Senior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2007
Beitraege: 356
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Hallo,

dann ist es ja ganz einfach: er darf (höchstwahrscheinlich, bitte noch nachschauen welchen Aufenthaltstitel er hat) bis zu drei Monate auf Besuch nach Österreich kommen.

Heiraten in Italien oder hier - wo es Euch lieber ist. Danach unter Berufung auf Freizügigkeit auf Grund Deiner italienischen Staatsbürgerschaft die Daueraufenthaltskarte beantragen.

lg
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